EÜK : Straelen

Aufgrund der derzeit andauernden Renovierungsarbeiten sind Bewerbungen um Aufenthaltsstipendien vorerst leider nicht möglich.

 

 

ARBEITSAUFENTHALTE UND STIPENDIEN

Literarische Übersetzerinnen und Übersetzer, die mindestens zwei größere Übersetzungen publiziert haben und im Auftrag eines Verlags an einem Übersetzungsprojekt arbeiten, können sich um einen Aufenthalt bewerben.

Aufenthalte im Europäischen Übersetzer-Kollegium sind ohne ein Stipendium möglich.

Aufgrund von Kooperationen mit verschiedenen Stipendiengebern können sich professionelle Übersetzerinnen und Übersetzer auch um ein Stipendium für einen Aufenthalt bewerben.

 

AUFENTHALTE

Sollten Sie sich für einen Aufenthalt (ohne Stipendium) bewerben möchten, so gehen Sie bitte so vor:

Wir bitten um eine formlose Bewerbung per Mail. Bitte schicken Sie uns

  • eine kurze Biobibliographie,
  • eine kurze Darstellung Ihres Projekts, an dem Sie während Ihres Projekts im Europäischen Übersetzer-Kollegium arbeiten möchten,
  • und eine Kopie oder einen Scan Ihres Verlagsvertrags. Gern können Sie darin Stellen schwärzen, z.B. die Honorarhöhe. Sollte der Verlagsvertrag noch nicht vorliegen, so kann er zu Beginn des Aufenthalts nachgereicht werden.
  • Bitte teilen Sie uns Ihren gewünschten Aufenthaltszeitraum mit. Aufenthalte sind - je nach Auslastung des Kollegiums - auch kurzfristig möglich. Bitte beachten Sie: die Mindestaufenthaltsdauer sind in der Regel vier Aufenthaltstage (also drei Übernachtungen). Eine Anreise auch am Abend oder an Wochenenden oder Feiertagen ist möglich.

Das Wohnen und Arbeiten im Kollegium ist für professionelle literarische Übersetzerinnen und Übersetzer kostenlos. Es wird aber eine Übernachtungspauschale von 3,00 € pro Aufenthaltstag berechnet. Private Telefonate, Kopien, Faxe u.ä. sind zu erstatten. Die Übernachtungspauschale sowie die gegebenenfalls zu erstattenden privaten Telefonate, Kopien oder Faxe sind am Ende des Aufenthats bar zu entrichten.

Bitte beachten Sie: Das Kollegium steht auch allen Literaturübersetzerinnen und Literaturübersetzern offen, die nicht aus dem Deutschen oder ins Deutsche übersetzen.

STIPENDIEN 

Das Übersetzer-Kollegium hat die Möglichkeit, Aufenthaltsstipendien aus Mitteln und im Namen Dritter zu vergeben.

Zwischen dem Europäischen Übersetzer-Kollegium und verschiedenen Stipendiengebern bestehen feste Kooperationsvereinbarungen, um professionellen literarischen Übersetzerinnen und Übersetzern mehrwöchige Aufenthalte im EÜK zu ermöglichen.

Dieses Angebot gilt weltweit und zieht mehr Bewerbungen nach sich als berücksichtigt werden können. Eine frühzeitige Bewerbung um Stipendien ist daher sinnvoll.

2023 STELLTEN STIPENDIEN ZUR VERFÜGUNG